Nutzungsbedingungen

Zuletzt geprüft am 14. Juli 2026. Aktuelle EULA: Version 10.3, genehmigt am 8. Juni 2026.

VirtoSoftware-Produkte werden lizenziert, nicht verkauft. Welcher Vertrag gilt, hängt vom Bereitstellungsmodell und Ihrer Bestellung, Ihrem Angebot oder Ihrem Abonnementnachweis (zusammen die „Bestellung“) ab. Die jeweils nachstehend verlinkte Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) ist das maßgebliche Lizenzdokument. Diese Seite dient als Index und ersetzt die EULA nicht.

1. Anwendbare Lizenzvereinbarung

Microsoft 365, SharePoint Online und Microsoft Teams

Für Cloud-Produkte gilt die EULA für Microsoft 365 und Teams. Sie regelt eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für die in der Bestellung festgelegte Abonnementlaufzeit und den dort festgelegten Lizenzumfang.

On-Premises (SharePoint Server)

Für Produkte, die in Ihrer eigenen Infrastruktur installiert werden, gilt die EULA für On-Premises-Produkte. Sie regelt eine unbefristete Lizenz; Wartung, Support und Updates werden für den in der Bestellung festgelegten Wartungszeitraum bereitgestellt.

Die EULA werden in englischer Sprache bereitgestellt; gemäß den EULA ist die englische Fassung maßgeblich.

2. Datenschutz und Datenverarbeitung

Für Cloud-Produkte ist der über das Trust & Security Center verfügbare Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA) in der zum Datum der Bestellung geltenden Fassung Bestandteil der Cloud-EULA. Er regelt personenbezogene Daten in Kundendaten, für die VirtoSoftware als Auftragsverarbeiter und der Kunde als Verantwortlicher handelt.

Die Datenschutzrichtlinie gilt für personenbezogene Daten, für die VirtoSoftware als Verantwortlicher handelt, darunter Konto- und Telemetriedaten. Die Richtlinie wurde zuletzt am 10. Juli 2026 aktualisiert und enthält besondere Bestimmungen zu Google-Nutzerdaten für verbundene Google-Calendar-Datenquellen in Virto Calendar.

Virto Shared Calendar verwendet eine andere Speicherarchitektur als die Zero-Access-Cloud-Produkte. Seine personenbezogene Datenverarbeitung unterliegt einem separaten produktspezifischen DPA-Zusatz; die allgemeinen Zero-Access-Aussagen der Cloud-EULA gelten für dieses Produkt nicht.

3. Rangfolge der Dokumente

Für Cloud-Produkte gilt bei Widersprüchen die folgende Rangfolge: (1) Bestellung, (2) DPA für Datenschutzfragen, (3) Cloud-EULA. Für On-Premises-Produkte hat die Bestellung Vorrang vor der On-Premises-EULA.

Weitere Informationen finden Sie im VirtoSoftware Trust & Security Center und in den Kaufbedingungen.

4. Kontakt

Fragen zu den Lizenzvereinbarungen richten Sie bitte an support@virtosoftware.com.

VirtoSoftware UAB
Penta Technopolis, Ozo g. 12A
LT-08200 Vilnius, Litauen

Kontaktieren Sie unser Team

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